Gebäudeversicherung des Eigentümers: Rohrreparatur, Wandöffnung, Trocknung, Wiederherstellung. Hausrat des Bewohners: durchnässte Möbel, Elektronik, Teppiche.
Verursacher haftet über die Privathaftpflicht für Schäden an fremdem Eigentum (Nachbarwohnung, Gebäude). Eigener Hausrat wird über die Hausratversicherung reguliert.
Meist nicht versichert. Klassischer Fall von Verschleiß und Wartungspflicht – die Versicherung lehnt hier oft ab. Zeitnahe Erneuerung von Silikonfugen ist deshalb bares Geld wert.
Nur mit Elementarbaustein versichert. Ohne Elementar zahlt weder Gebäude- noch Hausratversicherung – auch dann nicht, wenn ein Rückstauverschluss vorhanden war.
Sturmschäden über Baustein „Sturm/Hagel“ der Gebäudeversicherung (ab Windstärke 8). Folgeschäden am Hausrat durch eindringendes Wasser sind Sache der Hausratversicherung.