Wer zahlt den Wasserschaden in der Mietwohnung?
Grundsätzlich gilt: Schäden am Gebäude (Wände, Boden, fest verbaute Bauteile) übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Schäden am Eigentum des Mieters (Möbel, Elektronik, Teppiche, Kleidung) reguliert die Hausratversicherung des Mieters. Hat der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann seine Privathaftpflicht einspringen.